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Sustainability Related Disclosures

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) wurde 2019 eingeführt und trat im März 2021 in Kraft. Sie ist eine Komponente des umfassenderen EU-Aktionsplans zu Sustainable Finance von 2018, welcher den Beitrag des Finanzsektors zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft unterstützen soll. Ziel der SFDR ist es, Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte bereitzustellen und so potenzielle Informationsasymmetrien zu eliminieren und sicherzustellen, dass Investoren bei Investitionsentscheiden über sämtliche relevante Informationen verfügen.

Die Verordnung soll die Art von Informationen festlegen, die Fondsmanager und andere Finanzmarktteilnehmer ihren Anlegern zur Verfügung stellen müssen, um Transparenz zu erhöhen und Greenwashing zu verhindern.

Der Umfang der bereitzustellenden Informationen hängt davon ab, inwieweit der Fondsmanager und Finanzmarktteilnehmer nachhaltige Anlagen tätigen wollen.

In Übereinstimmung mit der SFDR veröffentlicht Alpha Associates die folgenden Angaben zur Nachhaltigkeit:

Da Alpha Associates einen SFDR-Artikel-8-konformen Infrastruktur-Dachfonds verwaltet, ist das SFDR-Website-Offenlegungsdokument für diesen Fonds für bestehende Anleger in ihrem Investorenportal verfügbar.